• Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
  • Überwachung, Beratung und Messtechnische Kontrolle von Gas-, Öl- und Festbrennstofffeuerstätten nach KÜO und Bundes- Immissionsschutzgesetz (1.BImschV)

 

         

Die von uns durchgeführten Messungen an Ihren Gas-, Öl- und Festbrennstoffheizungen werden ausschließlich mit Messgeräten vorgenommen, die den strengen Eignungsprüfungen der 1. BImSchV entsprechen.

 

Die Durchführung der Eignungsprüfung erfolgt auf der Grundlage festgelegter Eignungsanforderungen. Diese werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden festgelegt.

 

Die Forderung der 1. BImSchV (§ 13 Messeinrichtungen (3)) besagt:

Die eingesetzten Messeinrichtungen sind halbjährlich einmal von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle zu prüfen.